Wohnungswechsel
Falls Sie schon von unserem Dienst finanziell unterstützt werden, sind folgende Punkte zu beachten:- Ein geplanter Wohnungswechsel ist mit dem oder der zuständigen SozialarbeiterIn abzusprechen.
- Zur Unterstützung kann vom Sozialdienst ein Bestätigungsschreiben ergänzend zur Wohnungseinschreibung erstellt werden, welches dem Vermieter die Mietkosten während der Unterstützungszeit beim Sozialdienst sicherstellt. Hierzu sind die genaue Adresse des Mietobjekts inkl. der Grösse der Wohnung, monatlicher Mietzins inkl. NK und die Adresse des Vermieters dem Sozialdienst zukommen zu lassen.
- Bevor ein Mietvertrag unterschrieben werden kann, muss eine Rücksprache mit dem zuständigen Sozialdienst gemacht werden, ob die Mietzinsrichtlinien (örtlichen Richtlinien entsprechen) eingehalten werden.
- Sobald diese Punkte geregelt sind und eine positive Zusage des Vermieters kommt, ist dies unverzüglich dem zuständigen Sozialarbeiter mitzuteilen, damit ein Übertrag zum neu zuständigen Sozialdienst gemacht werden kann.
- Eine Abmeldung bei der alten Gemeinde sowie eine Anmeldung bei der neuen Gemeinde ist anschliessend so rasch als möglich vorzunehmen.
- Der bisher zuständige Sozialdienst übernimmt die Kosten für die materielle Hilfe im ersten Monat am neuen Wohnort und stellt damit sicher, dass in dieser Zeit ein Erstgespräch beim neuen zuständigen Sozialdienst vom Klienten organisiert werden kann.